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Ein Betrag stimmt nicht

Dann schreiben Sie mir bitte. Sie haben die Rechnung oder den Bescheid vor sich und sehen als Erster, wenn eine Zahl hier nicht dazu passt. Hilfreich sind die Position, der Betrag, den Sie gezahlt haben, und wer ihn festgesetzt hat. Ich sehe an der Gebührenordnung nach und korrigiere – oder erkläre, warum die Vorschrift einen anderen Betrag vorsieht als Ihre Rechnung ausweist. Beides kommt vor.

Fragen zu Ihrem Fall kann ich nicht beantworten

Ob eine Rechnung berechtigt ist, ob sich ein Widerspruch lohnt, welchen Gebührensatz die Notarin ansetzen durfte – das wäre Rechts- oder Steuerberatung, und die darf nur leisten, wer dazu befugt ist.

Zuständig sind je nach Frage Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Stelle, die den Betrag festgesetzt hat – bei Notarkosten etwa die Notarkammer, bei Behördengebühren die Behörde selbst. Günstiger oder kostenlos beraten die Verbraucherzentralen, und wer die Kosten nicht tragen kann, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

Ein Thema fehlt

Vorschläge sind willkommen. Am ehesten entsteht eine neue Seite dort, wo es eine amtliche Gebührenordnung gibt – dann steht die Zahl fest und lässt sich belegen. Bei reinen Marktpreisen dauert es länger, weil dafür erst eine benannte, datierte Erhebung her muss.

So erreichen Sie mich

Per E-Mail an kontakt@deutschland-kosten.de. Anschrift im Impressum, Umgang mit Ihren Angaben in der Datenschutzerklärung.