Recht
Was kostet ein Personalausweis oder Reisepass?
Ein Personalausweis kostet ab 24 Jahren 46,00 €, unter 24 Jahren 27,60 €. Ein Reisepass mit 32 Seiten kostet ab 24 Jahren 70,00 €, unter 24 Jahren 37,50 €. Express, 48 Seiten und ein Antrag bei einer Auslandsvertretung kosten jeweils extra.
ab 10,00 €bis 181,00 €
Das steckt drin
| Personalausweis, ab 24 JahrenGültig 10 Jahre (§ 6 Abs. 1 PAuswG).§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
|---|---|
| Summe | 46,00 € |
Annahmen
- Die Gebühren sind bundesweit einheitlich in Rechtsverordnungen festgelegt; die Gemeinde erhebt keinen eigenen Aufschlag.
- Maßgeblich ist das Alter im Zeitpunkt der Antragstellung, nicht am Tag der Abholung.
- Biometrische Passfotos vom Fotografen sind nicht enthalten. Lässt man das Bild im Amt machen, sind es 6,00 € extra – die stehen im Rechner.
- Eine Verlängerung gibt es nicht: Nach § 6 Abs. 5 PAuswG und § 5 Abs. 4 PassG wird immer ein neues Dokument ausgestellt, also fällt die volle Gebühr an.
- Nicht im Rechner, weil die Passverordnung dort verdoppelt statt aufschlägt: Nach § 27 Abs. 2 PassV verdoppelt sich die Gebühr, wenn ein vorläufiger Reisepass außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird, und ebenso, wenn ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass auf eigenen Wunsch von einer unzuständigen Behörde ausgestellt wird.
- Die Änderung eines Reisepasses kostet 6,00 € (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 PassV), an einer Auslandsvertretung 26,00 €. Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist dagegen gebührenfrei (§ 1 Abs. 5 PAuswGebV).
- Bei Bedürftigkeit kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV). Der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe allein genügt dafür ausdrücklich nicht – das entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Stand: 03.08.2026. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt; einzelne Behörden können zusätzliche Auslagen erheben.
Quellen
- PAuswGebV § 1 – Gebühren für Ausweise · abgerufen am 03.08.2026
- PassV § 27 – Gebühren · abgerufen am 03.08.2026
- PassV § 28 – Ermäßigung und Befreiung von Gebühren · abgerufen am 03.08.2026
- PAuswG § 6 – Gültigkeitsdauer des Ausweises · abgerufen am 03.08.2026
- PassG § 5 – Gültigkeitsdauer · abgerufen am 03.08.2026