Recht
Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf?
Bei 400.000 € Kaufpreis und 320.000 € Darlehen kosten Notar und Grundbuch zusammen 4.639,95 € – das sind 1,16 % des Kaufpreises. Der Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis: bei 150.000 € sind es 1,41 %, bei 900.000 € nur noch 1,04 %, weil die Gebührentabelle des GNotKG degressiv gestaffelt ist.
ab 480,25 €bis 29.980,45 €
Der beurkundete Kaufpreis. Er ist der Geschäftswert für den Kaufvertrag und die Eigentumsumschreibung.
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Nur für die Grundschuld. Wer ohne Kredit kauft, stellt den Wert auf das Minimum und lässt die Grundschuld weg.
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Das steckt drin
| Beurkundung des Kaufvertrags2,0-Gebühr, mindestens 120,00 €.KV 21100 GNotKG – Beurkundungsverfahren | 1.570,00 € |
|---|---|
| VollzugsgebührFür die Abwicklung: Genehmigungen einholen, Vorkaufsrechtsverzicht, Unbedenklichkeitsbescheinigung.KV 22110 GNotKG – Vollzugsgebühr | 392,50 € |
| BetreuungsgebührFür die Prüfung und Mitteilung der Fälligkeitsvoraussetzungen – beim Immobilienkauf der Regelfall.KV 22200 GNotKG – Betreuungsgebühr | 392,50 € |
| 19 % Umsatzsteuer auf die NotarkostenNur auf die Notargebühren. Gerichtsgebühren sind keine umsatzsteuerpflichtige Leistung.KV 32014 GNotKG – Umsatzsteuer auf die Kosten | 447,45 € |
| Eintragung als EigentümerKV 14110 GNotKG – Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern | 785,00 € |
| AuflassungsvormerkungSichert den Anspruch auf Übereignung zwischen Vertrag und Eintragung.KV 14150 GNotKG – Eintragung einer Vormerkung | 392,50 € |
| Löschung der AuflassungsvormerkungFestgebühr, unabhängig vom Kaufpreis.KV 14152 GNotKG – Löschung einer Vormerkung | 25,00 € |
| Eintragung der GrundschuldBuchgrundschuld. Eine Briefgrundschuld kostet nach KV 14120 eine 1,3-Gebühr.KV 14121 GNotKG – Eintragung eines sonstigen Rechts | 635,00 € |
| Summe | 4.639,95 € |
Annahmen
- Die Gebühren sind bundesweit im GNotKG festgelegt. Ein Notar darf sie weder unterschreiten noch überschreiten – Preisvergleiche zwischen Notaren gehen deshalb ins Leere.
- Gerechnet wird mit Tabelle B des GNotKG. Die hier verwendete Formel aus § 34 Abs. 2 wurde gegen alle 92 in Anlage 2 veröffentlichten Werte geprüft.
- Nicht enthalten: die Grunderwerbsteuer. Sie ist Ländersache, liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und ist der mit Abstand größte Nebenkostenposten.
- Nicht enthalten: Maklerprovision, Auslagen des Notars (Porto, Grundbuchauszüge) und die Kosten einer Löschung von Altlasten des Verkäufers.
- Die Grundschuld wird mit dem Darlehensbetrag berechnet, nicht mit dem Kaufpreis. Wer Eigenkapital einbringt, zahlt hier entsprechend weniger.
Stand: 03.08.2026. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt; einzelne Behörden können zusätzliche Auslagen erheben.
Quellen
- GNotKG § 34 – Wertgebühren · abgerufen am 03.08.2026
- GNotKG Anlage 2 – Tabelle A und B · abgerufen am 03.08.2026
- GNotKG Anlage 1 – Kostenverzeichnis · abgerufen am 03.08.2026