Zum Inhalt springen

Recht

Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf?

Bei 400.000 € Kaufpreis und 320.000 € Darlehen kosten Notar und Grundbuch zusammen 4.639,95 € – das sind 1,16 % des Kaufpreises. Der Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis: bei 150.000 € sind es 1,41 %, bei 900.000 € nur noch 1,04 %, weil die Gebührentabelle des GNotKG degressiv gestaffelt ist.

ab 480,25 €bis 29.980,45 €
Ihre Gebühr:4.639,95 €

Der beurkundete Kaufpreis. Er ist der Geschäftswert für den Kaufvertrag und die Eigentumsumschreibung.

Nur für die Grundschuld. Wer ohne Kredit kauft, stellt den Wert auf das Minimum und lässt die Grundschuld weg.

Notar

Der Kaufvertrag ist Pflicht (§ 311b BGB). Vollzug und Betreuung fallen beim Immobilienkauf im Regelfall an.

Umsatzsteuer

Der Notar rechnet mit Umsatzsteuer ab, das Grundbuchamt als Gericht nicht.

Grundbuchamt

Gerichtsgebühren, ohne Umsatzsteuer.

Finanzierung

Nur bei Kreditfinanzierung. Rechnet mit dem Darlehensbetrag, nicht mit dem Kaufpreis.

Das steckt drin

Kostenaufstellung für die gewählten Optionen
Beurkundung des Kaufvertrags2,0-Gebühr, mindestens 120,00 €.KV 21100 GNotKG – Beurkundungsverfahren1.570,00 €
VollzugsgebührFür die Abwicklung: Genehmigungen einholen, Vorkaufsrechtsverzicht, Unbedenklichkeitsbescheinigung.KV 22110 GNotKG – Vollzugsgebühr392,50 €
BetreuungsgebührFür die Prüfung und Mitteilung der Fälligkeitsvoraussetzungen – beim Immobilienkauf der Regelfall.KV 22200 GNotKG – Betreuungsgebühr392,50 €
19 % Umsatzsteuer auf die NotarkostenNur auf die Notargebühren. Gerichtsgebühren sind keine umsatzsteuerpflichtige Leistung.KV 32014 GNotKG – Umsatzsteuer auf die Kosten447,45 €
Eintragung als EigentümerKV 14110 GNotKG – Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern785,00 €
AuflassungsvormerkungSichert den Anspruch auf Übereignung zwischen Vertrag und Eintragung.KV 14150 GNotKG – Eintragung einer Vormerkung392,50 €
Löschung der AuflassungsvormerkungFestgebühr, unabhängig vom Kaufpreis.KV 14152 GNotKG – Löschung einer Vormerkung25,00 €
Eintragung der GrundschuldBuchgrundschuld. Eine Briefgrundschuld kostet nach KV 14120 eine 1,3-Gebühr.KV 14121 GNotKG – Eintragung eines sonstigen Rechts635,00 €
Summe4.639,95 €

Annahmen

  • Die Gebühren sind bundesweit im GNotKG festgelegt. Ein Notar darf sie weder unterschreiten noch überschreiten – Preisvergleiche zwischen Notaren gehen deshalb ins Leere.
  • Gerechnet wird mit Tabelle B des GNotKG. Die hier verwendete Formel aus § 34 Abs. 2 wurde gegen alle 92 in Anlage 2 veröffentlichten Werte geprüft.
  • Nicht enthalten: die Grunderwerbsteuer. Sie ist Ländersache, liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und ist der mit Abstand größte Nebenkostenposten.
  • Nicht enthalten: Maklerprovision, Auslagen des Notars (Porto, Grundbuchauszüge) und die Kosten einer Löschung von Altlasten des Verkäufers.
  • Die Grundschuld wird mit dem Darlehensbetrag berechnet, nicht mit dem Kaufpreis. Wer Eigenkapital einbringt, zahlt hier entsprechend weniger.

Stand: 03.08.2026. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt; einzelne Behörden können zusätzliche Auslagen erheben.

Quellen