Recht
Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf?
Bei 400.000 € Kaufpreis und 320.000 € Darlehen kosten Notar und Grundbuch zusammen 4.639,95 € – das sind 1,16 % des Kaufpreises. Der Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis: bei 150.000 € sind es 1,41 %, bei 900.000 € nur noch 1,04 %, weil die Gebührentabelle des GNotKG degressiv gestaffelt ist.
Der beurkundete Kaufpreis. Er ist der Geschäftswert für den Kaufvertrag und die Eigentumsumschreibung.
Nur für die Grundschuld. Wer ohne Kredit kauft, stellt den Wert auf das Minimum und lässt die Grundschuld weg.
Das steckt drin
| Beurkundung des Kaufvertrags2,0-Gebühr, mindestens 120,00 €.KV 21100 GNotKG – Beurkundungsverfahren | 1.570,00 € |
|---|---|
| VollzugsgebührFür die Abwicklung: Genehmigungen einholen, Vorkaufsrechtsverzicht, Unbedenklichkeitsbescheinigung.KV 22110 GNotKG – Vollzugsgebühr | 392,50 € |
| BetreuungsgebührFür die Prüfung und Mitteilung der Fälligkeitsvoraussetzungen – beim Immobilienkauf der Regelfall.KV 22200 GNotKG – Betreuungsgebühr | 392,50 € |
| 19 % Umsatzsteuer auf die NotarkostenNur auf die Notargebühren. Gerichtsgebühren sind keine umsatzsteuerpflichtige Leistung.KV 32014 GNotKG – Umsatzsteuer auf die Kosten | 447,45 € |
| Eintragung als EigentümerKV 14110 GNotKG – Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern | 785,00 € |
| AuflassungsvormerkungSichert den Anspruch auf Übereignung zwischen Vertrag und Eintragung.KV 14150 GNotKG – Eintragung einer Vormerkung | 392,50 € |
| Löschung der AuflassungsvormerkungFestgebühr, unabhängig vom Kaufpreis.KV 14152 GNotKG – Löschung einer Vormerkung | 25,00 € |
| Eintragung der GrundschuldBuchgrundschuld. Eine Briefgrundschuld kostet nach KV 14120 eine 1,3-Gebühr.KV 14121 GNotKG – Eintragung eines sonstigen Rechts | 635,00 € |
| Summe | 4.639,95 € |
Annahmen
- Die Gebühren sind bundesweit im GNotKG festgelegt. Ein Notar darf sie weder unterschreiten noch überschreiten – Preisvergleiche zwischen Notaren gehen deshalb ins Leere.
- Gerechnet wird mit Tabelle B des GNotKG. Die hier verwendete Formel aus § 34 Abs. 2 wurde gegen alle 92 in Anlage 2 veröffentlichten Werte geprüft.
- Nicht enthalten: die Grunderwerbsteuer. Sie ist Ländersache, liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und ist der mit Abstand größte Nebenkostenposten.
- Nicht enthalten: Maklerprovision, Auslagen des Notars (Porto, Grundbuchauszüge) und die Kosten einer Löschung von Altlasten des Verkäufers.
- Die Grundschuld wird mit dem Darlehensbetrag berechnet, nicht mit dem Kaufpreis. Wer Eigenkapital einbringt, zahlt hier entsprechend weniger.
Stand: 03.08.2026. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt; einzelne Behörden können zusätzliche Auslagen erheben.
Quellen
- GNotKG § 34 – Wertgebühren · abgerufen am 03.08.2026
- GNotKG Anlage 2 – Tabelle A und B · abgerufen am 03.08.2026
- GNotKG Anlage 1 – Kostenverzeichnis · abgerufen am 03.08.2026
Die Gebührentabelle als Datei: gnotkg-anlage-2.csv — 92 Wertstufen mit Tabelle A und B, Fassung und Fundstelle stehen in der Datei. Maßgeblich bleibt das Bundesgesetzblatt.