Verkehr
Was kostet der TÜV?
Für einen Pkw kostet die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung zwischen 54,61 € und 125,82 € brutto. Ein fester Preis existiert nicht: die GebOSt setzt nur einen Rahmen, innerhalb dessen jede Prüforganisation selbst kalkuliert. Wer den Vorführtermin um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt das 1,2-Fache der HU-Gebühr.
ab 18,68 €bis 354,55 €
Das steckt drin
| Pkw oder Anhänger bis 3,5 tHauptuntersuchung nach § 29 StVZO, Gebührenrahmen 32.90 – 51.60 €.GebOSt Nr. 413.4.1 | 32,90 € – 51,60 € |
|---|---|
| AU ohne Abgasmessung am Auspuffendrohr (OBD)Der Regelfall bei moderneren Fahrzeugen. Rahmen 13,40 – 61,80 €, als Teiluntersuchung × 0,85.GebOSt Nr. 413.5.1.2 | 11,39 € – 52,53 € |
| Bereitstellung der VorgabenZusätzlich zu jeder HU nach Anlage VIIIa StVZO.GebOSt Nr. 413, Fußnote zu Spalte 5 | 1,00 € |
| PrüfplaketteGebOSt Nr. 416 | 0,60 € |
| 19 % Umsatzsteuer§ 2 Abs. 3 GebOSt | 8,72 € – 20,09 € |
| Summe | 90,21 € |
Annahmen
- Die GebOSt setzt einen Gebührenrahmen, keinen Festpreis. Wo eine Prüfstelle innerhalb des Rahmens liegt, entscheidet sie selbst – deshalb unterscheiden sich TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS, und deshalb schwanken die Preise regional, ohne dass eine Landesregelung dahinterstünde.
- Der Rahmen ist bundesweit derselbe. Ein Preisunterschied zwischen zwei Bundesländern ist kein Rechtsunterschied, sondern eine Kalkulationsentscheidung.
- Nicht enthalten: die Nachuntersuchung bei Mängeln. Sie kostet nach Nr. 414 zwischen 1,70 € und zwei Dritteln der ursprünglichen Gebühr.
- Nicht enthalten: die Sicherheitsprüfung, die für schwere Fahrzeuge zusätzlich fällig wird. Wird sie zusammen mit der HU durchgeführt, kommt nach der Fußnote zu Spalte 5 das 0,6-Fache der SP-Gebühr hinzu.
- Die Beträge des Gebührentarifs sind Nettobeträge; nach § 2 Abs. 3 GebOSt kann die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden.
Stand: 03.08.2026. Die GebOSt legt einen Gebührenrahmen fest, keinen Preis. Innerhalb dieses Rahmens kalkuliert jede Prüfstelle selbst – die Spanne oben ist deshalb keine Schätzung, sondern der gesetzlich zulässige Korridor.
Quellen
- GebOSt – Gebührentarif, Nummer 413 (Prüfung einzelner Fahrzeuge) · abgerufen am 03.08.2026
- GebOSt § 2 – Gebührenerhebung, Umsatzsteuer · abgerufen am 03.08.2026