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Verkehr

Was kostet der TÜV?

Für einen Pkw kostet die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung zwischen 54,61 € und 125,82 € brutto. Ein fester Preis existiert nicht: die GebOSt setzt nur einen Rahmen, innerhalb dessen jede Prüforganisation selbst kalkuliert. Wer den Vorführtermin um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt das 1,2-Fache der HU-Gebühr.

ab 18,68 €bis 354,55 €
Typisch:90,21 €(54,61 € – 125,82 €)
Fahrzeug

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse.

Abgasuntersuchung

Die AU ist seit 2010 Teil der HU. Als Teiluntersuchung gilt der Rahmen mal 0,85.

Feste Nebengebühren

Fallen bei jeder Hauptuntersuchung an.

Besondere Umstände
Umsatzsteuer

Prüforganisationen sind umsatzsteuerpflichtig; die Beträge des Tarifs sind netto.

Das steckt drin

Kostenaufstellung für die gewählten Optionen
Pkw oder Anhänger bis 3,5 tHauptuntersuchung nach § 29 StVZO, Gebührenrahmen 32.90 – 51.60 €.GebOSt Nr. 413.4.132,90 € – 51,60 €
AU ohne Abgasmessung am Auspuffendrohr (OBD)Der Regelfall bei moderneren Fahrzeugen. Rahmen 13,40 – 61,80 €, als Teiluntersuchung × 0,85.GebOSt Nr. 413.5.1.211,39 € – 52,53 €
Bereitstellung der VorgabenZusätzlich zu jeder HU nach Anlage VIIIa StVZO.GebOSt Nr. 413, Fußnote zu Spalte 51,00 €
PrüfplaketteGebOSt Nr. 4160,60 €
19 % Umsatzsteuer§ 2 Abs. 3 GebOSt8,72 € – 20,09 €
Summe90,21 €

Annahmen

  • Die GebOSt setzt einen Gebührenrahmen, keinen Festpreis. Wo eine Prüfstelle innerhalb des Rahmens liegt, entscheidet sie selbst – deshalb unterscheiden sich TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS, und deshalb schwanken die Preise regional, ohne dass eine Landesregelung dahinterstünde.
  • Der Rahmen ist bundesweit derselbe. Ein Preisunterschied zwischen zwei Bundesländern ist kein Rechtsunterschied, sondern eine Kalkulationsentscheidung.
  • Nicht enthalten: die Nachuntersuchung bei Mängeln. Sie kostet nach Nr. 414 zwischen 1,70 € und zwei Dritteln der ursprünglichen Gebühr.
  • Nicht enthalten: die Sicherheitsprüfung, die für schwere Fahrzeuge zusätzlich fällig wird. Wird sie zusammen mit der HU durchgeführt, kommt nach der Fußnote zu Spalte 5 das 0,6-Fache der SP-Gebühr hinzu.
  • Die Beträge des Gebührentarifs sind Nettobeträge; nach § 2 Abs. 3 GebOSt kann die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden.

Stand: 03.08.2026. Die GebOSt legt einen Gebührenrahmen fest, keinen Preis. Innerhalb dieses Rahmens kalkuliert jede Prüfstelle selbst – die Spanne oben ist deshalb keine Schätzung, sondern der gesetzlich zulässige Korridor.

Quellen