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Medizin

Was kostet ein Zahnimplantat?

Das zahnärztliche Honorar für ein Einzelimplantat mit Krone liegt zwischen 257,42 € und 900,97 €, beim üblichen 2,3-fachen Satz bei 592,07 €. Das ist nicht der Rechnungsbetrag: Implantat, Aufbauteil und Laborkrone sind Auslagen nach § 9 GOZ, haben keinen festgelegten Preis und machen den größeren Teil der Kosten aus.

ab 257,42 €bis 2.649,36 €
Typisch:592,07 €(257,42 € – 900,97 €)
Implantation

Die Positionen, die bei einem Einzelimplantat regelmäßig anfallen.

Knochenaufbau

Nur wenn der Kieferknochen nicht ausreicht. Das ist der Posten, der die Rechnung am stärksten bewegt.

Zusätzliche Leistungen

Das steckt drin

Kostenaufstellung für die gewählten Optionen
Heil- und Kostenplan200 Punkte. Der schriftliche Plan nach Befundaufnahme.GOZ-Nr. 003011,25 € – 39,37 €
Implantatbezogene Analyse und Vermessung884 Punkte.GOZ-Nr. 900049,72 € – 174,01 €
Implantatinsertion, je Implantat1.545 Punkte. Das Einbringen des Implantats selbst.GOZ-Nr. 901086,89 € – 304,13 €
Freilegen und Aufbauelement einsetzen626 Punkte. Zweite Phase bei einem zweiphasigen System.GOZ-Nr. 904035,21 € – 123,23 €
Vollkrone auf dem Implantat1.322 Punkte. Die Position gilt ausdrücklich für einen Zahn oder ein Implantat.GOZ-Nr. 220074,35 € – 260,23 €
Summe592,07 €

Annahmen

  • Gerechnet wird nach § 5 GOZ: Punktzahl × Punktwert 5,62421 Cent × Steigerungsfaktor. Gerundet wird auf den Cent, und zwar erst nach der Multiplikation mit dem Faktor.
  • Die Spanne reicht vom einfachen bis zum 3,5-fachen Satz. Der 2,3-fache Satz bildet nach § 5 Abs. 2 GOZ die durchschnittliche Leistung ab; darüber darf nur abgerechnet werden, wenn Besonderheiten des Einzelfalls es rechtfertigen.
  • Nicht enthalten: Implantatkörper, Aufbauteil, zahntechnische Krone, Knochenersatzmaterial und Membranen. Das sind Auslagen nach § 9 GOZ ohne festgelegten Preis – beim Implantat zusammen meist mehr als das Honorar.
  • Nicht enthalten: Röntgenaufnahme und DVT. Sie werden nicht nach GOZ, sondern nach GOÄ abgerechnet.
  • Übersteigen die zahntechnischen Kosten voraussichtlich 1.000 €, muss der Zahnarzt vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag des Labors anbieten und auf Verlangen in Textform vorlegen (§ 9 Abs. 2 GOZ).
  • Eine von der GOZ abweichende Gebührenhöhe ist nur durch schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung möglich; eine abweichende Punktzahl oder ein abweichender Punktwert dürfen nicht vereinbart werden (§ 2 GOZ).

Stand: 03.08.2026. Gerechnet ist nur das zahnärztliche Honorar nach GOZ. Implantatkörper, Aufbauteil, Laborkrone, Knochenersatzmaterial und das Röntgenbild kommen hinzu – sie sind Auslagen nach § 9 GOZ beziehungsweise Leistungen nach GOÄ und haben keinen amtlichen Preis. Überschreitet das Labor voraussichtlich 1.000 €, muss der Zahnarzt vorher einen Kostenvoranschlag anbieten.

Quellen